Die Erklärung zur Barrierefreiheit — ehrlich schlägt schön.
Die Erklärung ist der sichtbarste Teil der Pflicht und der am leichtesten zu erledigende. Genau deshalb wird sie oft zuerst gemacht — und zwar als Textbaustein, der etwas behauptet, was die Website nicht einlöst. Das ist schlechter als keine Erklärung.
Ich bin Webentwickler, kein Rechtsanwalt. Was hier steht, ist mein Verständnis der Rechtslage nach Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie das Gesetz auf dein Unternehmen zutrifft, klärst du im Zweifel anwaltlich — ich kümmere mich um die technische Umsetzung.
Die Erklärung beschreibt, wie barrierefrei dein Angebot ist — einschließlich der Stellen, an denen es das nicht ist. Dazu gehört ein Rückmeldeweg, über den Betroffene Probleme melden können, und ein Hinweis auf die zuständige Stelle. Eine Erklärung, die vollständige Barrierefreiheit behauptet, obwohl sie nicht besteht, ist ein zusätzliches Problem, kein erledigter Punkt.
Wozu sie dient.
Die Erklärung hat zwei Adressaten. Für Betroffene ist sie eine praktische Information: Was funktioniert, was nicht, wie komme ich trotzdem an mein Ziel, an wen wende ich mich. Für die Aufsicht ist sie ein Nachweis, dass du dich mit dem Thema befasst hast.
Beide Zwecke werden verfehlt, wenn die Erklärung ein Textbaustein ist, in den nur Firmenname und Datum eingesetzt wurden. Betroffene merken das sofort, weil sie es nachprüfen können — indem sie die Seite benutzen.
Was hineingehört.
| Bestandteil | Was gemeint ist |
|---|---|
| Geltungsbereich | Welche Website, welcher Shop, welche App |
| Stand der Barrierefreiheit | Vollständig, teilweise oder nicht vereinbar |
| Bekannte Einschränkungen | Konkret benannt, nicht allgemein |
| Alternativen | Wie man trotzdem zum Ziel kommt |
| Rückmeldeweg | Kontakt für Hinweise, mit Reaktionszeit |
| Zuständige Stelle | Wohin man sich wenden kann, wenn nichts passiert |
| Erstellung und Prüfung | Wann, wie und von wem geprüft wurde |
| Datum | Erstellung und letzte Aktualisierung |
Die dritte und vierte Zeile machen den Unterschied. „Einzelne Inhalte sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei“ sagt nichts. „Die Terminbuchung ist derzeit nicht per Tastatur bedienbar; Termine können telefonisch unter … oder per Mail an … vereinbart werden" sagt alles.
Warum Ehrlichkeit besser ist.
Drei Gründe. Erstens hilft es den Betroffenen tatsächlich: Wer weiß, dass ein Weg nicht funktioniert, und eine Alternative genannt bekommt, kommt an sein Ziel, statt es zehn Minuten lang zu versuchen und aufzugeben.
Zweitens ist es glaubwürdiger. Eine Erklärung, die drei konkrete Mängel samt geplanter Behebung nennt, wirkt wie von jemandem geschrieben, der die Sache ernst nimmt. Eine, die vollständige Barrierefreiheit behauptet, wirkt wie abgeschrieben — und ist bei der ersten Prüfung widerlegt.
Drittens ist es die ehrlichere Darstellung der Realität: Eine größere Website ist praktisch nie zu hundert Prozent fehlerfrei, schon weil täglich Inhalte dazukommen. Ein Prozess, der Mängel benennt und abarbeitet, ist realistischer als ein Zustandsversprechen.
Wo sie stehen sollte.
Leicht auffindbar, also in der Fußzeile neben Impressum und Datenschutzerklärung, auf jeder Seite erreichbar. Als eigene Seite unter einer sprechenden Adresse, nicht als Abschnitt im Impressum und nicht als herunterladbares Dokument.
Und sie selbst muss barrierefrei sein, was banal klingt und erstaunlich oft verfehlt wird — etwa, wenn sie als Bild oder als Dokument eingebunden ist, das sich mit einem Screenreader nicht sinnvoll lesen lässt.
Der Rückmeldeweg.
Betroffene müssen Probleme melden können, und zwar einfach. Dazu gehört eine Kontaktmöglichkeit, eine Aussage, in welcher Zeit reagiert wird, und — wichtig — ein zweiter Weg für den Fall, dass der erste nicht nutzbar ist.
Wenn der einzige Rückmeldeweg ein Formular ist, das selbst nicht bedienbar ist, ist die Konstruktion sinnlos. Nenn deshalb immer zusätzlich eine E-Mail-Adresse oder eine Telefonnummer. Und richte intern ein, wer die Meldungen tatsächlich liest — ein Postfach, das niemand öffnet, ist der häufigste Fehler an dieser Stelle (Kontaktformular).
Sprache und Form.
Die Erklärung sollte verständlich sein. Für öffentliche Stellen ist zusätzlich eine Fassung in leichter Sprache und ein Hinweis in Gebärdensprache vorgesehen; für Unternehmen gilt das so nicht, eine verständliche Fassung ist aber in jedem Fall sinnvoll.
Vermeide Fachbegriffe ohne Erklärung. Wer die Erklärung liest, sucht eine praktische Auskunft und keine Normenliste. Welche Norm zugrunde liegt, kann in einem Satz stehen — die Hauptsache ist, was funktioniert und was nicht.
Unterschied öffentliche Stellen.
Für Behörden und öffentliche Stellen gilt ein eigenes, älteres Regelwerk mit teils strengeren und detaillierteren Anforderungen an die Erklärung — unter anderem zu leichter Sprache, Gebärdensprache und zum Verfahren bei der Durchsetzungsstelle. Wer dort tätig ist, orientiert sich an diesen Vorgaben und nicht an einer Unternehmensvorlage (Barrierefreiheit in TYPO3).
Aktualisieren.
Die Erklärung beschreibt einen Zustand, und der ändert sich. Setz dir deshalb einen festen Termin — einmal jährlich reicht meist — und zusätzlich einen Anlass: nach einem Relaunch, nach größeren Änderungen und nachdem gemeldete Mängel behoben wurden.
Behobene Mängel aus der Liste zu streichen, ist dabei der angenehmste Teil und ein guter Nachweis, dass der Rückmeldeweg funktioniert.
Typische Fehler.
- Vollständige Barrierefreiheit behauptet, ohne je geprüft zu haben.
- Allgemeinplätze statt benannter Einschränkungen.
- Keine Alternativen für die genannten Probleme.
- Rückmeldeweg nur über ein Formular, das selbst nicht bedienbar ist.
- Niemand liest die Meldungen.
- Datum von vor drei Jahren.
- Die Erklärung selbst ist nicht barrierefrei.
- Vorlage aus dem Behördenbereich ungeprüft für ein Unternehmen übernommen.
Vorgehen.
- Erst prüfen, dann schreiben — sonst beschreibst du Vermutungen (Prüfung).
- Mängel sortieren in behoben, in Arbeit, bekannt und offen.
- Für offene Punkte Alternativen benennen.
- Rückmeldeweg einrichten, zweigleisig, mit zuständiger Person.
- Veröffentlichen, verlinkt in der Fußzeile.
- Termin setzen für die nächste Durchsicht.
Punkt eins ist die eigentliche Arbeit. Die Erklärung selbst ist danach in einer Stunde geschrieben — sie ist das Ergebnis der Prüfung, nicht ihr Ersatz.
Wenn du nicht weiterkommst.
Wenn du eine Erklärung brauchst, die stimmt, statt einer, die gut klingt. Ich prüfe deine Website, sortiere die Mängel danach, wen sie tatsächlich aussperren, und behebe sie: Website prüfen lassen. Was das grob kostet und wovon es abhängt, steht unter Aufwand und Kosten.
Ursache finden, Website wieder zum Laufen bringen, kurzer Bericht — meist am selben Tag.
Für Anpassungen, Fehlerbehebung und Beratung nach Aufwand, abgerechnet in 15-Minuten-Schritten.
Updates, Backups, Sicherheitscheck, Monitoring — Kleinigkeiten inklusive.
Orientierungswerte, keine Fixpreise — nach einem kurzen Gespräch bekommst du ein Festpreisangebot.
Wer hilft.
Ich bin Manuel Killert, Webentwickler aus Quakenbrück. Ich baue Websites und Shops mit WordPress und repariere, was andere hinterlassen haben. Barrierefreiheit ist dabei kein Zusatzmodul, sondern Handwerk: ordentliches HTML, Beschriftungen, die stimmen, Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Kontraste und Formulare, die Fehler verständlich melden.
Was ich mache: bestehende Websites prüfen, die Mängel nach Wirkung sortieren, sie beheben und dir zeigen, worauf deine Redaktion künftig achten muss. Was ich nicht mache: Rechtsberatung und Zertifikate. Für eine förmliche Prüfung durch eine Prüfstelle oder eine anwaltliche Einschätzung bist du woanders besser aufgehoben — und ich sage dir das, wenn dein Fall dort hingehört.
Ich arbeite ohne Overlay-Werkzeuge. Die versprechen eine schnelle Lösung und liefern sie nicht; warum, steht ausführlich auf einer eigenen Seite.
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WordPress-Websites, die ich gebaut habe oder laufend betreue.

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Was gehört in eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Geltungsbereich, Stand der Barrierefreiheit, konkret benannte Einschränkungen, Alternativen dazu, ein Rückmeldeweg, der Hinweis auf die zuständige Stelle, Angaben zur Prüfung und das Datum.
Darf ich schreiben, dass meine Website vollständig barrierefrei ist?
Nur wenn das nach einer Prüfung stimmt — und das ist bei größeren Websites praktisch nie der Fall. Eine Behauptung ohne Grundlage ist bei der ersten Prüfung widerlegt und schlechter als eine ehrliche Aufzählung.
Wo muss die Erklärung stehen?
Leicht auffindbar in der Fußzeile neben Impressum und Datenschutzerklärung, als eigene Seite unter sprechender Adresse — nicht als Abschnitt im Impressum und nicht als Download.
Wie muss der Rückmeldeweg aussehen?
Einfach erreichbar, mit einer Aussage zur Reaktionszeit und mit einem zweiten Weg für den Fall, dass der erste nicht nutzbar ist. Ein Formular allein genügt nicht, wenn es selbst nicht bedienbar ist.
Wie oft muss die Erklärung aktualisiert werden?
Einmal jährlich als fester Termin, zusätzlich nach einem Relaunch, nach größeren Änderungen und nachdem gemeldete Mängel behoben wurden.
Gelten für Behörden dieselben Anforderungen?
Nein. Für öffentliche Stellen gilt ein eigenes, älteres Regelwerk mit teils strengeren Vorgaben, unter anderem zu leichter Sprache und Gebärdensprache. Eine Unternehmensvorlage passt dort nicht.
Das bin ich – rechts im BildErzähl mir, wo deine Website Menschen ausschließt.
Schreib mir die Adresse und was du über deine Lage weißt — Branche, Größe, ob du an Verbraucher verkaufst. Ich sage dir, ob das BFSG dich betrifft und was konkret zu tun ist.
Antwort meist innerhalb von 24 Stunden · hallo@manuelkillert.de