Manuel Killert
Ratgeber · Empfang · Archivierung

E-Rechnungen empfangen — die Pflicht, die längst gilt.

Über die Ausstellung reden alle, dabei ist der Empfang das Thema, das schon heute jedes Unternehmen betrifft. Wer eine E-Rechnung bekommt, muss sie annehmen, lesen, prüfen und aufbewahren können. Das ist mit wenig Aufwand lösbar, wenn man es einmal richtig aufsetzt.

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Kurz gesagt

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — auch Kleinunternehmer, auch ohne Vorsteuerabzug. Es reicht ein E-Mail-Postfach, das du dafür bereitstellst. Die eigentliche Arbeit liegt danach: lesbar machen, prüfen, verbuchen und über die Aufbewahrungsfrist unverändert speichern — und zwar die strukturierte Datei, nicht nur einen Ausdruck.

Rechtsstand und Hinweis

Stand dieser Seite: September 2026. Die Fristen beruhen auf dem Wachstumschancengesetz und den Anpassungen durch das Jahressteuergesetz 2024. Dieser Ratgeber erklärt die technische Umsetzung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und ab wann welche Pflicht für dich gilt, klärt deine Steuerkanzlei.

Was genau gefordert ist.

Ab wannWas giltFür wen
01.01.2025E-Rechnungen müssen empfangen und verarbeitet werden könnenAlle inländischen Unternehmen, auch Kleinunternehmer
bis 31.12.2026Papier und einfaches PDF weiter erlaubt — mit Zustimmung des EmpfängersÜbergangsregel für den Versand
01.01.2027E-Rechnung ausstellen wird PflichtUnternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz (2026)
01.01.2028Ausstellungspflicht für alleAlle inländischen B2B-Umsätze ohne Ausnahme
dauerhaft befreitDürfen weiter Papier oder PDF ausstellen — empfangen müssen sie trotzdemKleinunternehmer nach § 19 UStG

Für den Empfang gibt es keine Übergangsfrist und keine Umsatzgrenze. Wer als Unternehmer eine E-Rechnung bekommt, kann sie nicht mit dem Hinweis zurückweisen, er könne damit nicht umgehen. Praktisch heißt das: Es muss einen Weg geben, auf dem die Rechnung ankommt, und jemanden, der weiß, was dann damit passiert.

Ein eigenes Postfach.

Bewährt hat sich eine eigene Adresse, etwa rechnung@deine-domain.de, die auf der eigenen Website, in Bestellbestätigungen und in den Stammdaten bei Lieferanten hinterlegt wird. Vorteile: Eingangsrechnungen mischen sich nicht mit dem allgemeinen Posteingang, die Weiterleitung an die Buchhaltung lässt sich automatisieren, und bei einem Personalwechsel geht nichts verloren. Wichtig ist, dass dieses Postfach zuverlässig funktioniert — ein voller Speicher oder ein zu strenger Spamfilter führt sonst dazu, dass Rechnungen unbemerkt verschwinden (E-Mail-Probleme).

XML lesbar machen.

Kommt eine XRechnung als reine XML-Datei, ist sie im Editor kaum zu entziffern. Drei Wege helfen:

  • Viewer: Es gibt kostenlose Programme und Webdienste, die eine XML-Rechnung als lesbares Dokument darstellen. Bei Webdiensten vorher prüfen, ob die Daten dort hochgeladen werden dürfen.
  • Buchhaltungssoftware: Aktuelle Programme lesen E-Rechnungen direkt ein und zeigen sie an — der beste Weg, weil Lesen und Verbuchen zusammenfallen.
  • Dokumentenmanagement: Systeme, die Rechnungen automatisch einlesen, anzeigen, zur Freigabe schicken und archivieren.

Bei ZUGFeRD entfällt das Problem, weil das PDF ohnehin lesbar ist. Die eingebetteten Daten sieht man nicht, sie sind aber vorhanden.

Prüfen vor dem Bezahlen.

Eine E-Rechnung ist maschinenlesbar, aber nicht automatisch richtig. Geprüft werden sollten: Stimmen Rechnungssteller und Bankverbindung mit den Stammdaten überein? Passen Positionen und Beträge zur Bestellung? Sind Steuersätze plausibel? Besonders die Bankverbindung verdient Aufmerksamkeit — eine geänderte IBAN in einer sonst korrekten Rechnung ist ein bekanntes Betrugsmuster und sollte immer telefonisch beim Lieferanten bestätigt werden, nie über die in der Mail angegebene Nummer.

Aufbewahrung.

Aufzubewahren ist die originale Datei, also das XML beziehungsweise das ZUGFeRD-PDF mit den eingebetteten Daten. Ein Ausdruck oder ein Screenshot genügt nicht. Die Aufbewahrung muss unveränderbar sein und die Datei über die gesetzliche Frist lesbar halten. Wie lange und in welcher Form genau, richtet sich nach den steuerlichen Vorgaben und den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Buchführung — diese Frage gehört zur Steuerkanzlei, nicht ins Bauchgefühl. Technisch heißt das für dich: kein Ablegen in einem Ordner, in dem jemand Dateien überschreiben kann, sondern ein System, das Versionen und Zugriffe nachvollziehbar macht.

Ein einfacher Ablauf.

  1. Rechnung kommt im eigenen Postfach an.
  2. Ein Automatismus legt die Datei in einen Ordner oder ein Dokumentensystem und benennt sie einheitlich.
  3. Die Daten werden ausgelesen und gegen Bestellung und Stammdaten geprüft.
  4. Bei Abweichungen landet die Rechnung in einer Prüfliste, sonst geht sie in die Freigabe.
  5. Nach Freigabe: Übergabe an die Buchhaltung und Zahlung.
  6. Ablage im Archiv, unverändert, mit Suchmöglichkeit.

Wo KI wirklich hilft.

Bei E-Rechnungen braucht es keine KI — die Daten sind bereits strukturiert und werden direkt eingelesen. Interessant wird es bei allem anderen: Papierrechnungen, gescannte Belege, Rechnungen als einfaches PDF von Lieferanten, die noch nicht umgestellt haben, und E-Mails mit Bestellungen. Genau diese Mischung wird dich noch Jahre begleiten. Wie sich das automatisieren lässt, steht unter KI-Dokumentenverarbeitung. Die Regel bleibt: Was strukturiert kommt, wird direkt verarbeitet. Nur der Rest geht durch die Erkennung.

Typische Fehler.

  • Kein eigenes Postfach, Rechnungen landen in einem allgemeinen Sammelpostfach und gehen unter.
  • Nur das PDF aufbewahrt, obwohl die XML-Datei das Original ist.
  • Spamfilter sortiert Rechnungen aus, niemand merkt es.
  • Niemand zuständig: Es ist nicht geklärt, wer prüft und freigibt.
  • Bankverbindung ungeprüft übernommen.
  • Ablage auf einem Laufwerk ohne Schutz vor Änderung.

Wie es weitergeht.

Ich richte Postfach, Ablage und die automatische Verarbeitung ein — vom Eingang bis zur Übergabe an die Kanzlei. Einen Überblick über alle Shop-Themen gibt die Seite WooCommerce-Entwicklung, Preisrahmen stehen unter Was kostet ein WooCommerce-Shop. Läuft dein Shop schon und es klemmt nur etwas: WooCommerce-Support.

Wer das macht.

Ich bin Manuel Killert, WordPress- und WooCommerce-Entwickler aus Quakenbrück. Ich baue Shops nicht nur zusammen, sondern entwickle die Funktionen, die es als Plugin nicht fertig gibt — für Markenfest individuelle Shop-Funktionen, für eine Lernplattform mit über 300 Lektionen den Verkauf digitaler Zugänge samt eigenem Plugin. Du sprichst direkt mit dem Entwickler, ohne Projektmanager dazwischen. Für Unternehmen im Raum Osnabrück bin ich auch vor Ort erreichbar.

Häufige Fragen

FAQ — E-Rechnungen empfangen und archivieren.

Muss ich E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das für alle inländischen Unternehmen, auch für Kleinunternehmer und ohne Umsatzgrenze. Es gibt dafür keine Übergangsfrist.

Reicht ein E-Mail-Postfach zum Empfang?

Ja, das genügt als Empfangsweg. Bewährt hat sich eine eigene Adresse nur für Rechnungen, damit nichts im allgemeinen Posteingang untergeht.

Wie kann ich eine XRechnung lesen?

Mit einem Viewer-Programm, über die Buchhaltungssoftware oder ein Dokumentenmanagementsystem. Bei ZUGFeRD entfällt das, weil die Datei ohnehin ein lesbares PDF ist.

Was muss ich archivieren?

Die originale strukturierte Datei, also das XML oder das ZUGFeRD-PDF mit eingebetteten Daten. Ein Ausdruck genügt nicht. Fristen und Form richten sich nach den steuerlichen Vorgaben, das klärt die Steuerkanzlei.

Brauche ich KI für die Verarbeitung?

Für echte E-Rechnungen nicht, die Daten sind bereits strukturiert. Sinnvoll ist KI für den Rest: Papierbelege, Scans und einfache PDFs von Lieferanten, die noch nicht umgestellt haben.

Worauf sollte ich beim Prüfen besonders achten?

Auf die Bankverbindung. Eine geänderte IBAN in einer sonst korrekten Rechnung ist ein bekanntes Betrugsmuster und sollte telefonisch beim Lieferanten bestätigt werden, nicht über die Kontaktdaten aus der Mail.

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